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Die Fetal Medicine Foundation (FMF) UK hat einen Zertifizierungsprozess für die Ultraschalluntersuchung im Zeitraum von 11-14 Schwangerschaftswochen etabliert – mit dem Ziel, sicherzustellen, dass diejenigen, die diese Ultraschalluntersuchung durchführen, hierfür auch adäquat ausgebildet wurden, und dass ein hoher Leistungsstandard während der andauernden weiteren Ausbildung und des Audits gewährleistet wird. Für Deutschland ist dieser Zertifizierungsprozess seit Beginn des Jahres 2002 an die FMF-Deutschland übertragen worden. Die Zertifizierung der Laboratorien findet derzeit jedoch noch durch die FMF UK statt. |
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Standardisierte Ersttrimester-Untersuchungen schließen sowohl die theoretische und praktische Ausbildung von Ärzten, die Ultraschalluntersuchungen durchführen, als auch deren weitere Qualitätsüberprüfung ein. Gleichzeitig findet auch eine standardisierte Untersuchung des mütterlichen Blutes im Labor statt. Dadurch wird gewährleistet, dass diejenigen Laboratorien, die diese Blutuntersuchung durchführen, einheitlich vorgehen und somit ein hoher Leistungsstandard besteht. | ||
Der Zertifizierungsprozess und das Kursmaterial wurden an die deutschsprachigen Verhältnisse angepasst. Teilnehmer, die sowohl die theoretische Prüfung (Multiple Choice) als auch die praktische Prüfung bestanden haben, werden von der FMF-Deutschland zertifiziert und als registrierte Ultraschalldiagnostiker sowohl in die Website der FMF-Deutschland als auch in diejenige der FMF UK aufgenommen. | ||
Um registriert zu bleiben, ist die Anerkennung und Teilnahme an einem andauernden Qualitätssicherungsprogramm Pflicht. Das Qualitätssicherungsprogramm sieht regelmäßige Einsendungen von bestimmten Messwerten und Ultraschallbildern an die FMF-Deutschland vor. Besonderer Wert wird auf die Tatsache gelegt, dass die Zertifizierung personengebunden und nicht auf Abteilungen oder Praxen übertragbar ist. Dies gilt auch für die Messwerteverteilung und Ultraschallbilder des Audit, die persönlich erbracht werden müssen. Andernfalls kann keine Rezertifizierung erfolgen. | ||
Die Zertifizierung im Detail | ||
Eingangsvorraussetzung für den Zertifizierungsprozess der FMF-Deutschland ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse im Bereich der pränatalen Ultraschalldiagnostik. Als Mindestanforderung wird eine Ultraschallqualifikation entsprechend der DEGUM-Stufe 1 oder eine vergleichbare Ultraschallausbildung gefordert. Antragsteller, die noch nicht Fachärzte für Frauenheilkunde sind, müssen eine sonographische Qualifikation durch ein DEGUM-1-Zertifikat erbringen. Die in anderen europäischen Ländern erworbenen FMF-Nackentransparenzzertifikate werden durch die FMF-Deutschland unter den oben genannten Bedingungen anerkannt. | ||
Anforderungen für eine Zertifizierung der Ultraschalluntersuchung von 11-14 SSW sind: | ||
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